Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um Alltagshilfe und Betreuung

Hier finden Sie die Fragen, die Familien uns am Telefon besonders oft stellen. Fehlt Ihre Frage? Melden Sie sich telefonisch, wir nehmen uns Zeit für Sie.

Allgemein

Vor dem ersten Besuch

Ihre Frage ist nicht dabei? 069 34877744

Muss ich zu Hause sein, wenn die Betreuungskraft kommt?

Bei Betreuung und Begleitung ja, denn dann sind wir ja für Sie da. Bei der reinen Haushaltshilfe können Sie mit uns vereinbaren, dass wir mit einem Schlüssel kommen. Das regeln wir schriftlich und mit klaren Absprachen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Hilfreich sind der Bescheid über Ihren Pflegegrad, die Versichertenkarte und, falls vorhanden, ein Überblick über bisherige Leistungen der Pflegekasse. Fehlt etwas, ist das kein Problem. Wir klären es gemeinsam.

Kann ich mir die Betreuungskraft aussuchen?

Wir achten darauf, dass Betreuungskraft und Kundin oder Kunde zusammenpassen, etwa bei Sprache, Interessen und Zeiten. Wenn die Chemie nicht stimmt, sagen Sie es uns. Dann suchen wir gemeinsam eine andere Lösung.

Spricht Ihre Betreuungskraft auch andere Sprachen?

Fragen Sie uns gern danach. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welche Sprachen in unserem Team gesprochen werden, und versuchen, Ihren Wunsch bei der Planung zu berücksichtigen.

Kosten

Kosten, Abrechnung und Vertrag

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Wer bezahlt die Hilfe, wenn ich einen Pflegegrad habe?

Meist die Pflegekasse, zumindest teilweise. Ab Pflegegrad 1 nutzen Sie den Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 2 zusätzlich weitere Budgets wie die Verhinderungspflege. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wir rechnen vorher mit Ihnen durch, was auf Sie zukommt.

Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist?

Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, bevor Ihr Budget aufgebraucht ist. Dann entscheiden Sie, ob Sie die Termine reduzieren, bis neues Budget da ist, oder die weiteren Stunden selbst bezahlen.

Bekomme ich für jeden Einsatz einen Nachweis?

Ja. Jeder Einsatz wird dokumentiert, mit Datum, Dauer und erbrachter Hilfe. Diese Nachweise braucht auch die Pflegekasse für die Abrechnung. Sie erhalten eine Kopie der Rechnung.

Gibt es eine lange Vertragsbindung?

Die Laufzeit und die Kündigungsfrist stehen in Ihrem Betreuungsvertrag. Wir erklären Ihnen den Vertrag vor der Unterschrift Punkt für Punkt, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Nächster Halt

Ihre Frage ist noch offen?

Dann rufen Sie uns gerne an. Am Telefon können wir vieles schneller klären als in einem langen Text.