Haushaltshilfe für Seniorinnen und Senioren in Frankfurt
Staubsaugen, Fenster putzen, Wäsche waschen: Was früher nebenbei ging, kostet mit den Jahren viel Kraft. Unsere Haushaltshilfe nimmt Ihnen diese Arbeit ab. So bleibt Ihre Wohnung gepflegt und Ihnen mehr Energie für Schönes.

Was zur Haushaltshilfe gehört
Unsere Haushaltshilfe kommt zu festen Zeiten und übernimmt die Arbeiten, die Ihnen schwerfallen. Was das ist, unterscheidet sich von Haushalt zu Haushalt: Eine Kundin wünscht sich ein sauberes Bad und frisch bezogene Betten. Ein anderer Kunde braucht Hilfe, um schwere Einkäufe die Treppe hinaufzutragen.
Wir nutzen Ihre Putzmittel und richten uns nach Ihren Gewohnheiten. Sie entscheiden, wo die Tassen stehen und wie wir die Handtücher falten. Ihr Zuhause bleibt so, wie Sie es kennen, und Sie haben weniger Mühe damit.

Diese Arbeiten übernehmen wir
Vorab besprechen wir, was Ihnen besonders wichtig ist. Dafür planen wir entsprechend Zeit ein.
- Staubsaugen, Böden wischen und Staub entfernen
- Bad und Küche gründlich reinigen
- Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
- Betten frisch beziehen
- Für Sie einkaufen oder Sie beim Einkauf begleiten
- Müll und Altglas entsorgen
- Blumen gießen und Räume lüften
- Lebensmittel im Kühlschrank auf Haltbarkeit prüfen
Für wen sich Haushaltshilfe lohnt
Ältere Menschen
Wenn Ihnen Bücken, Tragen oder Putzen schwerfällt und Sie weiter in Ihrer eigenen Wohnung leben möchten.
Pflegende Familien
Wenn Sie als Angehörige schon viel übernehmen und im Haushalt dringend Hilfe brauchen.
Mit Pflegegrad
Wenn Sie ab Pflegegrad 1 Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll für Hilfe im Haushalt einsetzen möchten.
Nach einer Operation
Wenn Sie nach einem Eingriff einige Wochen lang nicht putzen oder schwer tragen dürfen.
Kosten und Zuschüsse
Für die Haushaltshilfe können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen: Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse bis zu 131 € im Monat. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich den Umwandlungsanspruch nutzen.
Entlastungsbetrag
ab Pflegegrad 1 § 45b SGB XI
131 €pro Monat
Umwandlungsanspruch
ab Pflegegrad 2 § 45a Abs. 4 SGB XI
bis 40 %der Pflegesachleistung
Stand: Oktober 2026.
Ihr Weg zur Haushaltshilfe
- 1
Anfragen
Erzählen Sie uns, welche Aufgaben liegen bleiben und wie oft Sie Unterstützung wünschen.
- 2
Kennenlernen
Wir sehen uns Ihre Wohnung an und besprechen mit Ihnen, was zuerst ansteht.
- 3
Loslegen
Ihre Haushaltshilfe kommt zu den vereinbarten Zeiten und erledigt die Aufgaben auf Ihrer Liste.
Gut zu wissen
Noch eine Frage zur Haushaltshilfe? 069 34877744
Bringen Sie eigene Putzmittel mit?
In der Regel verwenden wir Ihre Putzmittel und Geräte. So bleibt alles, wie Sie es gewohnt sind. Wenn etwas Wichtiges fehlt, geben wir Ihnen Bescheid oder bringen es nach Absprache beim nächsten Einkauf mit.
Gehen Sie auch für mich einkaufen?
Ja. Wir kaufen nach Ihrer Liste ein oder begleiten Sie in den Supermarkt, wenn Sie die Waren selbst aussuchen möchten. Anschließend erhalten Sie die Quittung und Ihr Wechselgeld zurück.
Zahlt die Pflegekasse die Haushaltshilfe?
Ja, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause leben. Dann können Sie dafür bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat nutzen. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, wenn diese das Angebot anerkennt.
Wie oft kann die Haushaltshilfe kommen?
So oft Sie es wünschen und Ihr Budget es zulässt. Häufig kommen wir ein- oder zweimal pro Woche. Gemeinsam rechnen wir aus, wie viele Stunden Ihre Pflegekasse übernimmt.
Weniger Hausarbeit, mehr Ruhe
Sagen Sie uns, was Sie im Haushalt nicht mehr schaffen. Gemeinsam legen wir fest, wann die Haushaltshilfe kommt und welche Arbeiten sie übernimmt.
