Verhinderungspflege für Familien in Frankfurt
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch einmal eine Pause. Für einen Urlaub, eine eigene Behandlung oder einfach zum Durchatmen. Mit der Verhinderungspflege übernehmen wir in dieser Zeit die Betreuung.

Was zur Verhinderungspflege gehört
Die Pflegekasse unterstützt mit der Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Gründe können Krankheit, Urlaub, berufliche Termine oder Erschöpfung sein. Damit die Betreuung weitergeht, übernimmt eine andere Person, zum Beispiel eine unserer Betreuungskräfte.
Wir kommen für einzelne Stunden oder mehrere Tage hintereinander zu Ihnen nach Hause. Dort betreuen wir Ihren Angehörigen, leisten Gesellschaft und helfen im Haushalt. Ihr Angehöriger bleibt in seiner vertrauten Umgebung, während Sie sich mit gutem Gewissen eine Pause nehmen.

Das übernehmen wir in Ihrer Abwesenheit
Wir helfen bei allem, was Ihr Angehöriger im Alltag braucht. Grund- und Behandlungspflege übernehmen wir nicht.
- Betreuung und Gesellschaft zu Hause
- Vertretung für einzelne Stunden oder Tage
- Haushalt und Mahlzeiten
- Bei Spaziergängen begleiten
- An Termine und ans Trinken erinnern
- Angehörigen kurz vom Besuch berichten
- Beim Antrag und bei der Abrechnung helfen
- Vor Ihrem Urlaub gemeinsam planen
Für wen Verhinderungspflege gedacht ist
Pflegende Angehörige
Für Menschen, die zu Hause pflegen und bei Urlaub, Arztterminen oder zur Erholung eine Vertretung brauchen.
Ab Pflegegrad 2
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in ihrem Zuhause gepflegt werden.
Berufstätige Familien
Für Angehörige, die Beruf und Pflege miteinander verbinden und an einzelnen Tagen Hilfe benötigen.
In Notfällen
Wenn die Pflegeperson plötzlich erkrankt und rasch jemand die Vertretung übernehmen muss.
Kosten und Zuschüsse
Ab Pflegegrad 2 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag zu stellen und mit der Pflegekasse abzurechnen.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
ab Pflegegrad 2 § 42a SGB XI
3.539 €im Kalenderjahr
Pflegegeld bei Verhinderungspflege
ab Pflegegrad 2 § 39 SGB XI
50 %Pflegegeld weiter
Stand: Oktober 2026.
Ihr Weg zur Vertretung
- 1
Bedarf melden
Teilen Sie uns mit, wann Sie eine Vertretung benötigen und für wie lange.
- 2
Übergabe planen
Wir lernen Ihren Angehörigen kennen und besprechen seine Gewohnheiten und den Tagesablauf.
- 3
Vertretung startet
Wir vertreten Sie. Danach rechnen wir auf Wunsch mit der Pflegekasse ab, wenn sie das Angebot anerkennt.
Gut zu wissen
Offene Fragen zur Vertretung? 069 34877744
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, wenn ihre private Pflegeperson zeitweise ausfällt. Ob Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit der Anlass ist, spielt dabei keine Rolle.
Muss ich die Verhinderungspflege beantragen?
Ja, Sie beantragen die Leistung bei Ihrer Pflegekasse. Oft reicht dafür ein formloser Antrag. Wir unterstützen Sie dabei. Nach der Vertretung reichen wir die Nachweise über unsere Einsätze bei der Pflegekasse ein.
Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?
Ja. Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege für einzelne Stunden, etwa für einen eigenen Arzttermin oder einen freien Nachmittag. Was das für Ihr Pflegegeld bedeutet, klären wir vorher gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.
Wie viel Vorlauf brauchen Sie für eine Vertretung?
Wenn Sie einen Urlaub planen, melden Sie sich am besten einige Wochen vorher. So können wir die Vertretung in Ruhe vorbereiten. In Notfällen versuchen wir, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Gönnen Sie sich eine Pause
Während Sie Termine wahrnehmen oder durchatmen, kümmern wir uns um Ihren Angehörigen. Rufen Sie uns an, damit wir Ihre Vertretung gemeinsam planen können.
