Alltagshilfen

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Frankfurt

Wer Pflegegeld erhält und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz. Wir besuchen Sie, klären Ihre Fragen und kümmern uns um den Nachweis für die Pflegekasse.

Pflegeberatung § 37.3

Der Beratungseinsatz im Überblick

Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI soll helfen, dass die Pflege zu Hause gut gelingt und Angehörige dabei nicht überfordert sind. Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung. Gemeinsam schauen wir, was gut läuft, wo es Schwierigkeiten gibt und welche Hilfen Sie noch nutzen können.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und nehmen uns Zeit, in Ruhe zu sprechen und praktische Tipps zu geben. Anschließend bestätigen wir der Pflegekasse den Besuch. Sie trägt auch die Kosten für den Beratungseinsatz.

Im Einzelnen

Darüber sprechen wir beim Besuch

Was wir beim Besuch besprechen, richtet sich nach Ihrer Situation und Ihren Fragen.

  • Wie es Ihnen mit der Pflege geht
  • Was pflegende Angehörige entlastet
  • Hilfsmittel für den Alltag
  • Die Wohnung sicherer machen, Stolperfallen vermeiden
  • Budgets der Pflegekasse
  • Ob ein höherer Pflegegrad sinnvoll ist
  • Nachweis für die Pflegekasse
  • Weitere Hilfen in Frankfurt
Für wen

Für wen der Besuch Pflicht ist

  • Menschen mit Pflegegeld

    Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch vereinbaren.

  • Pflegegrad 2 bis 5

    Wie oft der Besuch ansteht, hängt vom Pflegegrad ab. Mehr dazu erfahren Sie in den Fragen unten.

  • Pflegegrad 1

    Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen ebenfalls ein Beratungsbesuch zu. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

  • Pflegende Familien

    Für Angehörige, die Fragen zur Pflege klären möchten und praktische Tipps für den Alltag suchen.

Kosten

Kosten und Zuschüsse

Die Pflegekasse bezahlt den Beratungseinsatz. Sie selbst zahlen nichts. Beim Besuch erklären wir auch, welche weiteren Budgets Ihnen zustehen, etwa der Entlastungsbetrag und das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

  • Entlastungsbetrag

    ab Pflegegrad 1 § 45b SGB XI

    131 €pro Monat

  • Pflegehilfsmittel

    ab Pflegegrad 1 § 40 Abs. 2 SGB XI

    42 €pro Monat

Stand: Oktober 2026.

Ablauf

So läuft der Beratungseinsatz

  1. 1

    Termin vereinbaren

    Rufen Sie uns an, sobald Ihre Pflegekasse Sie an den nächsten Beratungsbesuch erinnert.

  2. 2

    Gespräch zu Hause

    Mit Ihnen und Ihren Angehörigen besprechen wir, wie die Pflege bei Ihnen zu Hause läuft.

  3. 3

    Nachweis senden

    Damit Sie weiter Pflegegeld erhalten, senden wir die Bestätigung des Besuchs an Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Fragen zum Pflichtbesuch? 069 34877744

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist mit Pflegegrad 2 bis 5 ein Beratungsbesuch pro Halbjahr Pflicht. Mit Pflegegrad 4 und 5 können Sie die Beratung auch vierteljährlich nutzen. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen halbjährlich ein Besuch zu, ohne dass Sie dazu verpflichtet sind.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz fehlt?

Wenn Sie den Pflichtbesuch nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann sie es ganz streichen. Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns, damit wir einen Termin finden.

Muss ich für den Beratungseinsatz etwas bezahlen?

Nein. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten der Beratung, der Besuch ist für Sie kostenlos. Halten Sie nur Ihre Versichertenkarte bereit und, falls vorhanden, das Schreiben, mit dem die Pflegekasse Sie an den Termin erinnert.

Ist ein Beratungseinsatz per Video möglich?

Auf Wunsch ist jeder zweite Beratungseinsatz per Video möglich. Für den ersten Besuch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Diese Regel gilt derzeit bis zum 31. März 2027. Gemeinsam besprechen wir, ob ein Videotermin für Sie passt.

Nächster Halt

Der nächste Beratungseinsatz steht an?

Melden Sie sich rechtzeitig bei uns. So finden wir einen Termin bei Ihnen zu Hause, bevor die Frist Ihrer Pflegekasse abläuft.