Kosten, Entlastungsbetrag und Zuschüsse der Pflegekasse
Alltagshilfe muss Ihre Haushaltskasse nicht stark belasten. Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen mehrere Budgets zu, die viele Familien nicht ausschöpfen. Hier erfahren Sie, welche das sind.

Diese Beträge stehen Ihnen zu
Die Beträge sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir gern, welche Budgets Ihnen zustehen und wie viel davon noch verfügbar ist.
Entlastungsbetrag
ab Pflegegrad 1 § 45b SGB XI
Für Alltagshilfe, Haushalt und Betreuung durch anerkannte Angebote. Was Sie nicht nutzen, können Sie noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen.
131 €pro Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
ab Pflegegrad 2 § 42a SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zum Beispiel für eine Vertretung zu Hause, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
3.539 €im Kalenderjahr
Umwandlungsanspruch
ab Pflegegrad 2 § 45a Abs. 4 SGB XI
Nicht genutzte Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
bis 40 %der Pflegesachleistung
Pflegehilfsmittel
ab Pflegegrad 1 § 40 Abs. 2 SGB XI
Für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen, zum Beispiel als Pflegebox. Voraussetzung: Pflegegrad und Pflege zu Hause.
42 €pro Monat
Stand: Oktober 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab. Wir prüfen das gern mit Ihnen.
Stundensatz und Anfahrt
Vor dem ersten Einsatz teilen wir Ihnen unseren Stundensatz und eine mögliche Anfahrtspauschale schriftlich mit. So können Sie sehen, wie viele Stunden Hilfe Ihr Entlastungsbetrag im Monat abdeckt und ob Sie einen Eigenanteil zahlen.
Ohne Pflegegrad bezahlen Sie unsere Hilfe selbst. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine übersichtliche Rechnung, die alle Einsätze einzeln aufführt.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine Seniorin mit Pflegegrad 2 nutzt ihren Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für die Haushaltshilfe. Was sie davon nicht verbraucht, kann sie noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen. Als ihre Tochter im Sommer verreist, bezahlt die Pflegekasse die Vertretung aus dem Jahresbetrag für Verhinderungspflege.
So läuft die Abrechnung
- 1
Pflegegrad klären
Wir sehen uns mit Ihnen an, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Budgets Sie noch nutzen können.
- 2
Abtretung unterschreiben
Auf Wunsch rechnen wir mit Ihrer Unterschrift direkt ab, wenn die Pflegekasse das Angebot anerkennt.
- 3
Direkt abrechnen
Erkennt die Kasse das Angebot an, erhält sie auf Wunsch die Rechnung. Sie bekommen eine Kopie und zahlen nur Ihren Eigenanteil.
Gut zu wissen
Fragen zu Kosten und Budgets? 069 34877744
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht gleich. Sie können ungenutzte Beträge noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen. Erst danach verfallen sie. Wir achten für Sie auf diese Frist, damit Sie das Geld rechtzeitig nutzen können.
Bekomme ich den Entlastungsbetrag schon mit Pflegegrad 1?
Ja. Wer ab Pflegegrad 1 zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Damit können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen, etwa Haushaltshilfe und Betreuung.
Muss ich die Rechnung vorstrecken?
Mit einer Abtretungserklärung müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn sie das Angebot anerkennt. Sie zahlen nur, was die Kasse nicht übernimmt. Ohne Abtretung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der Kasse ein.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das lohnt sich, wenn Sie keine ambulante Pflege nutzen, aber mehr Hilfe im Alltag brauchen.
Was zahlt Ihre Pflegekasse?
Wir besprechen mit Ihnen, welche Budgets Sie nutzen können und wie viel Hilfe im Alltag sich damit bezahlen lässt.
