Persönliche Betreuung zu Hause in Frankfurt
Manche Menschen möchten nicht jede Woche ein neues Gesicht sehen. Bei der persönlichen Betreuung ist unser Ziel eine feste Betreuungskraft, die Ihre Gewohnheiten, Vorlieben und Ihre Geschichte kennt.

Was zur persönlichen Betreuung gehört
Persönliche Betreuung heißt, dass sich Ihre Betreuungsperson auf Ihren Tag einstellt. Sie lernt, dass Sie morgens erst nach dem zweiten Kaffee gesprächig sind, welche Musik Sie mögen und wie wichtig Ihnen donnerstags der Weg zum Markt ist. So wächst mit regelmäßigen Besuchen Vertrauen.
Sie bestimmen, was wir gemeinsam tun. Bei einem Besuch gehen wir spazieren und unterhalten uns. Beim nächsten ordnen wir mit Ihnen Unterlagen und begleiten Sie zur Bank. Sie entscheiden selbst. Wir unterstützen Sie dabei, so selbstständig wie möglich zu bleiben.

Was eine feste Begleitung leisten kann
Wir helfen bei dem, was den Alltag leichter macht. Grundpflege und medizinische Pflege gehören nicht dazu.
- Möglichst feste Betreuungskraft mit Vertretung
- Besuche nach Ihrem Tagesrhythmus
- Begleitung zu Terminen und Behörden
- Gemeinsam die Post ordnen
- Zeit für Hobbys und gemeinsame Ausflüge
- Hilfe beim Telefonieren
- Im Alltag das Gedächtnis trainieren
- Mit Ihrer Familie im Austausch
Für wen sich eine feste Begleitung lohnt
Wer Vertrautheit braucht
Menschen, die wechselnde Gesichter unruhig machen und denen Beständigkeit wichtig ist.
Mit vielen Terminen
Wer Begleitung zu Ärzten, Ämtern oder zur Bank braucht und diese Wege mit Unterstützung planen möchte.
Mit Pflegegrad
Menschen mit Pflegebedarf, die ihre Budgets für regelmäßige persönliche Unterstützung nutzen möchten.
Familien mit wenig Zeit
Angehörige, die sich für den Alltag ihrer Eltern eine feste Ansprechperson wünschen.
Kosten und Zuschüsse
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch die persönliche Betreuung über den Entlastungsbetrag bezahlen. Fällt Ihre Pflegeperson zeitweise aus, lässt sich ab Pflegegrad 2 zusätzlich der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen.
Entlastungsbetrag
ab Pflegegrad 1 § 45b SGB XI
131 €pro Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
ab Pflegegrad 2 § 42a SGB XI
3.539 €im Kalenderjahr
Stand: Oktober 2026.
So finden wir Ihre Begleitung
- 1
Wünsche nennen
Erzählen Sie uns, welche Zeiten Ihnen passen, was Sie interessiert und welche Sprache Sie sprechen.
- 2
Passend auswählen
Wir wählen eine Betreuungskraft aus, die zu Ihren Wünschen passt, und machen Sie miteinander bekannt.
- 3
Vertrauen aufbauen
Die Besuche beginnen. Sie sagen uns, ob Sie sich wohlfühlen und alles für Sie passt.
Gut zu wissen
Fragen zur persönlichen Betreuung? 069 34877744
Kommt bei der persönlichen Betreuung immer dieselbe Person?
Unser Ziel ist, dass Sie möglichst dieselbe Betreuungskraft begleitet. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Vertretung. Wenn möglich, stellen wir sie Ihnen vorher vor.
Können wir gemeinsam Termine bei Ämtern wahrnehmen?
Ja. Wir begleiten Sie zu Behörden, zur Bank oder zur Hausverwaltung. Wir füllen mit Ihnen Formulare aus und helfen, Briefe zu verstehen. Rechtlich beraten dürfen wir Sie nicht, bei diesen Wegen unterstützen wir Sie aber.
Was passiert, wenn die Chemie nicht stimmt?
Bitte sprechen Sie offen mit uns. Damit persönliche Betreuung gelingt, müssen Sie sich mit der Betreuungskraft wohlfühlen. Passt es nicht, suchen wir gemeinsam nach jemand anderem.
Wie früh sollte ich die Besuche planen?
Am besten vereinbaren wir feste Wochentage und Uhrzeiten für Ihre Besuche. Wenn Sie einen zusätzlichen Termin brauchen, etwa für einen Arztbesuch, sprechen Sie diesen möglichst einige Tage vorher mit uns ab.
Eine feste Begleitung für Sie
Bevor die Besuche starten, stellen wir Ihnen eine Betreuungskraft vor, die wir passend zu Ihnen und Ihren Wünschen auswählen.
